Internationaler Kulturverein Gechingen e.V.

IKV

Logo IKV


Postanschrift: Am Schießrain 11, 75391 Gechingen Tel. 07056/96200
Bankverbindung: Sparkasse Pforzheim Calw, Konto-Nr. 447876, BLZ 666 500 85


BEITRITTSERKLÄRUNG


.........................................................................................................
Vor- und Zuname

.........................................................................................................
Titel oder Funktion Nationalität

.........................................................................................................
Straße, Hausnummer, Zusatzangaben

.........................................................................................................
Postleitzahl und Wohnort

.........................................................................................................
Telefon-Nr.

.........................................................................................................
Beitrittsdatum/Unterschrift


Einzugsermächtigung

.........................................................................................................
Kontonummer Name und Ort der Bank Bankleitzahl

.........................................................................................................
Kontoinhaber/in (falls abweichend) Unterschrift


Der Jahresbeitrag wurde per Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.01.2002 auf EURO 16,- festgelegt.


Auszug aus der Satzung

Artikel 4

Mitglieder Mitglieder des IKV können natürliche und juristische Personen werden. Die Mitgliedschaft wird durch Abgabe einer entsprechenden Beitrittserklärung beantragt. Die Mitgliedschaft wird in einer Mitgliederdatei nachgewiesen. Die Mitglieder des IKV sind zur Teilnahme an deren Veranstaltungen, sowie zur Benützung deren Einrichtungen und Vergünstigungen berechtigt.

Artikel 5
Beginn und Ende der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft beginnt mit der Beitrittserklärung. Mit der Aufnahme unterwirft sich das Mitglied der Satzung einschließlich erlassener Ordnungen. Ein Mitglied kann nur zum Schluß eines Kalenderjahres austreten. Der Austritt muß schriftlich 6 Wochen vor Ende des Kalenderjahres beim Vorstand des IKV vorliegen. Schädigt ein Mitglied das Vereinswohl oder verstößt es gegen diese Satzung, insbesondere, wenn es mit der Zahlung eines Jahresbeitrages in Rückstand kommt, so kann es nach Anhörung durch Beschluß des Vorstandes des IKV ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschluß kann das Mitglied Berufung an die Mitgliederversammlung des IKV einlegen. Die Berufungsfrist beträgt einen Monat. Vor Entscheidung über die Berufung muß das Mitglied ausreichend Gelegenheit zu seiner Rechtfertigung haben.

Artikel 6
Beiträge Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung des IKV beschlossen. Ehegatten sind beitragsfrei miteingeschlossen Kinder und Jugendliche, die kein eigenes Einkommen haben, sind beitragsfrei , wenn ein Elternteil einen vollen Mitgliedsbeitrag bezahlt.